Für die Betriebsmittel- und Investitionskreditlinie sind keine Sicherheiten erforderlich, da das Darlehen durch eine 70%ige Garantie des paneuropäischen Garantiefonds (EGF) abgesichert werden kann. Die Quote für durch den EGF garantierte Darlehen beträgt 150 Mio. EUR.
Die Garantie des paneuropäischen Garantiefonds (EGF) steht zur Verfügung für:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern sie zwischen 2 und 249 Beschäftigte haben und eines der beiden folgenden Kriterien erfüllen: 1) Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen EUR; oder 2) Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR;
Kleine Unternehmen mit einer mittleren Marktkapitalisierung (Unternehmen von 250 bis 499 Beschäftigten).
Die Gebühr für die EGF-Garantie beträgt 0,49 % pro Jahr des ausstehenden Darlehensbetrag. Der Darlehensbetrag kann zwischen 100.000 EUR und 2.571.000 EUR liegen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwischen 1 und 12 Jahren und hängt auch von der Variante der staatlichen Beihilfe ab.
Darlehen zur Finanzierung von Betriebskapital und Investitionen stehen auch Großunternehmen zur Verfügung, die jedoch eigene Sicherheiten stellen müssen (sie sind nicht durch die EGF-Garantie abgedeckt).
Unternehmen jeder Größe können auch die folgenden Darlehensregelungen in Anspruch nehmen:
RRI3: Darlehen für Entwicklung, Forschung und Technologie,
NALOŽBE3: Darlehen für Projekte, die zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beitragen,
LES1: Darlehen für Investitionen in der holzverarbeitenden Industrie.
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